Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen
Viele Versicherungen weigern sich nach einem Unfall die Wetminderung bei einem Fahrzeug zu zahlen, dass älter als fünf Jahre ist.
Das Amtsgericht Arnsberg hat unter dem Aktenzeichen 3 C 339/09 entschieden, dass ein Fahrzeughalter nach einem Unfall neben den Reparaturkosten auch Anspruch auf Erstattung dauf Wertminderung hat, da das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallfahrzeug weniger wert ist.
Je nach Einzelfall kann/muss der Wertverlust durch ein Gutachten bestimmt werden.
Dieses Urteil gilt auch für Fahrzeuge die älter als fünf Jahre sind und auch mehr als 100.000 Kilometer gefahren sind.
Die subtilen Methoden, Kfz-Sachverständige aus dem Geschäft zu drängen.
Zunehmend wird der Kfz -Sachverständige mit Begriffen wie: Schadensmanagement, aktive Schadensregulierung, Direktregulierung und Unfallmanagement konfrontiert.
Diese Schlagworte sind ein Synonym für eine Entwicklung, die zu einer existenziellen Gefahr für das freie Kfz - Sachverständigenwesen werden kann. Bei diesem “Unfallmanagement” handelt es sich um Bestrebungen von Kfz - Versicherern als erste mit dem Geschädigten in Kontakt zu treten, um unter dem Deckmantel der Kundenorientierung den Geschädigten mittels “großzügiger” Versprechungen von der Einschaltung von, u.a. Sachverständigen und Rechtsanwälten abzuhalten.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass erst die Beauftragung von Sachverständigen und Rechtsanwälten, dem Geschädigten die vollständige Geltendmachung der diversen Schadenspositionen ermöglichen.
Insofern ist plausibel, weshalb die Versicherungswirtschaft ihre “Unfallmanagement - Modelle” mit größtem Nachdruck umsetzen will.
Rechte bzw. Ansprüche, die der Geschädigte nicht kennt, kann er auch nicht geltend machen.
Die Versicherungswirtschaft will somit Einsparungen erzielen, um den defizitären Bereich der Kfz - Versicherungen zu sanieren. Nichts gegen Kostenbewußtsein, aber es nicht einzusehen, dass Kfz - Sachverständige zu Sparschweinen der Versicherungswirtschaft degradiert werden. Nur um die Brisanz der Vorgehensweise zu verdeutlichen, ein Versicherungsunternehmen zahlt bereits eine Art Kopfgeld bzw. Provision, wenn Telefonsachbearbeiter, Geschädigte überreden, keinen Sachverständigen zu beauftragen.
Nur mit Hilfe des unabhängigen Kfz - Sachverständigen ist der Geschädigte Herr des Schadensabwicklungsverfahrens und seiner Schadensersatzansprüche.
Mithin dient die Sicherung bzw. Verfertigung der Marktposition des freien Kfz - Sachverständigen auch dem Verbraucherschutz. Wir werden Sie künftig auf dem Laufenden halten.
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